Schloss Rights Management
Professionelle Verwaltung und Lizenzierung von Musikrechten.
Schloss Rights Management unterstützt Musikrechteinhaber bei der Identifikation und Dokumentation gewerblicher Musiknutzungen auf digitalen Plattformen sowie bei der Klärung nicht oder nicht ausreichend lizenzierter Nutzungen.
- Schwerpunkt: Musikrechte
- Geprüftes, dokumentiertes Vorgehen
- Leistungsorientierte Kooperationsmodelle möglich
Rechteverwaltung mit klaren Abläufen.
Schloss Rights Management ist ein Dienstleistungsunternehmen für Musikrechte. Im Auftrag unserer Rechtepartner prüfen und dokumentieren wir relevante Musiknutzungen, klären bestehende Lizenzierungen und ermöglichen – soweit entsprechend autorisiert – eine außergerichtliche Nachlizenzierung.
Kann ein Lizenzsachverhalt nicht außergerichtlich geklärt werden, kann der dokumentierte Vorgang an den Rechteinhaber oder eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zur weiteren rechtlichen Prüfung übergeben werden. Ob eine Nutzung lizenzpflichtig ist, hängt von der konkreten Plattform, der Art der Nutzung, den betroffenen Rechten, bestehenden Lizenzen und den Umständen des Einzelfalls ab. Jeder Sachverhalt wird einzeln geprüft.
Was wir für Rechteinhaber übernehmen.
Von der Prüfung einzelner Nutzungen bis zum laufenden Lizenz- und Fallmanagement. Die Zusammenarbeit richtet sich nach dem Mandat des Rechteinhabers.
Verwaltung von Musikrechten
Strukturierte Verwaltung Ihrer Musikrechte und Nutzungsrechte, inklusive Rechtekatalog und Dokumentation der relevanten Rechtepositionen.
Identifikation gewerblicher Nutzungen
Sichtung digitaler und sozialer Plattformen auf potenziell gewerbliche Nutzungen Ihres Repertoires. Die Prüfung erfolgt regelmäßig und strukturiert.
Prüfung und Dokumentation
Jede relevante Nutzung wird einzeln geprüft und dokumentiert: Inhalt, Konto oder Unternehmen, Veröffentlichungsdatum, Nutzungskontext und erkennbarer Lizenzstatus.
Strukturierte Prüfung des Lizenzstatus
Wir prüfen, ob für eine Nutzung bereits Lizenzen bestehen, welche Rechte betroffen sind und ob die Voraussetzungen für eine Lizenzierung im Einzelfall vorliegen.
Nachlizenzierung
Sofern vom Rechteinhaber entsprechend autorisiert, bieten wir im Einzelfall angemessene Nachlizenzierungslösungen an und begleiten den Lizenzierungsprozess.
Kommunikation und Fallmanagement
Wir führen die Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen, pflegen die Fallakten und halten jeden Sachverhalt für Sie nachvollziehbar dokumentiert.
Zahlungs- und Lizenzmanagement
Abwicklung vereinbarter Lizenzierungen inklusive Zahlungskoordination, Abrechnung und vollständiger Dokumentation für den Rechteinhaber.
Reporting für Rechteinhaber
Regelmäßige, verständliche Berichte über geprüfte Sachverhalte, laufende Vorgänge und realisierte Lizenzierungen.
Übergabe an Rechtsanwälte
Geeignete ungeklärte Sachverhalte können strukturiert an unabhängige spezialisierte Rechtsanwälte übergeben werden, die diese gesondert rechtlich bewerten.
Eine operative Infrastruktur für Ihre Musikrechte.
Labels, Verlage, Katalogeigentümer und sonstige Rechteinhaber können relevante gewerbliche Musiknutzungen identifizieren, prüfen, dokumentieren und verwerten, ohne eine eigene interne Abteilung dafür aufzubauen.
Das Kooperationsmodell kann leistungsorientiert ausgestaltet werden, sodass eine Vergütung primär an erfolgreich realisierte Lizenzierungserlöse gekoppelt ist. Ob und in welcher Form sich eine Zusammenarbeit für Ihren Katalog eignet, klären wir in einem persönlichen Gespräch. Guarantierte Erlöse oder Durchsetzungserfolge versprechen wir nicht.
KONTAKT AUFNEHMENMit wem wir zusammenarbeiten
Wie Musiknutzungen geprüft werden.
Die Bearbeitung eines Sachverhalts folgt einem festen Ablauf: von der Dokumentation der Nutzung über die Prüfung des Lizenzstatus bis zur Klärung oder Übergabe zur rechtlichen Prüfung.
- 01
Dokumentation
Eine konkrete gewerbliche Musiknutzung wird dokumentiert.
- 02
Lizenzprüfung
Der Lizenzstatus und die verfügbaren Informationen zur Nutzung werden geprüft.
- 03
Klärung
Bestehende Berechtigungen können nachgewiesen und geprüft werden. Soweit autorisiert, kann eine Nachlizenzierung angeboten werden.
- 04
Frist
Die betroffene Partei erhält Gelegenheit, innerhalb der angegebenen Frist auf den Sachverhalt zu reagieren.
- 05
Weitergabe
Kann der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden, kann der Vorgang zur weiteren rechtlichen Prüfung an den Rechteinhaber oder eine spezialisierte externe Rechtsanwaltskanzlei übergeben werden.
Schloss Rights Management ist kein Rechtsdienstleistungsunternehmen und erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Bewertungen und rechtliche Maßnahmen obliegen dem Rechteinhaber beziehungsweise unabhängigen spezialisierten Rechtsanwälten.
Sie wurden von uns kontaktiert?
Schloss Rights Management unterstützt Rechteinhaber bei der Verwaltung, Lizenzierung und Wahrnehmung ihrer Musikrechte.
Wenn wir Sie bezüglich einer konkreten Musiknutzung kontaktieren, wurde eine Nutzung dokumentiert, die im Rahmen unseres Auftrags einer Prüfung des Lizenzstatus unterliegt.
Unsere Kontaktaufnahme erfolgt auf Grundlage einer konkret dokumentierten Musiknutzung. Ob für diese Nutzung eine ausreichende Berechtigung oder Lizenz besteht, wird anhand der verfügbaren Informationen und gegebenenfalls der von Ihnen eingereichten Nachweise geprüft.
Sofern für die betreffende Nutzung eine entsprechende Lizenz oder sonstige Berechtigung besteht, können Sie uns die entsprechenden Nachweise innerhalb der im Schreiben genannten Frist zur Prüfung übermitteln.
Liegt keine ausreichende Lizenzierung vor und sind wir vom jeweiligen Rechteinhaber entsprechend autorisiert, kann eine außergerichtliche Klärung beziehungsweise Nachlizenzierung angeboten werden.
Bestehende Lizenz vorhanden?
Wenn Sie über eine Lizenz, Freigabe oder sonstige Berechtigung für die im Schreiben bezeichnete Musiknutzung verfügen, können Sie diese unter Angabe des Aktenzeichens zur Prüfung einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
Nachlizenzierung
Soweit eine entsprechende Autorisierung des Rechteinhabers vorliegt und die Umstände des Einzelfalls dies ermöglichen, kann Schloss Rights Management eine außergerichtliche Nachlizenzierung der dokumentierten Nutzung anbieten. Eine Nachlizenzierung ermöglicht es, den betreffenden Lizenzsachverhalt unmittelbar mit dem zuständigen Rechteinhaber beziehungsweise dessen autorisiertem Lizenzmanagement zu klären.
Was passiert bei ungeklärten Sachverhalten?
Kann ein Sachverhalt im Rahmen des Lizenzmanagements nicht abschließend geklärt werden, kann Schloss Rights Management den dokumentierten Vorgang an den jeweiligen Rechteinhaber oder an eine von diesem beauftragte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zur rechtlichen Prüfung übergeben. Die Entscheidung über rechtliche Maßnahmen und deren Durchführung obliegt dem Rechteinhaber beziehungsweise der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.
Wir empfehlen, unsere Korrespondenz innerhalb der angegebenen Frist zu prüfen und auf das konkrete Anliegen zu reagieren.
Sie wurden von uns kontaktiert?
Klarheit über Rolle und Grenzen.
Was wir tun
Professionelle Verwaltung, Prüfung, Dokumentation und Lizenzierung von Musikrechten im Auftrag von Rechteinhabern.
Was wir nicht sind
Keine Kanzlei, keine Behörde und kein Inkassounternehmen. Wir erbringen keine Rechtsberatung und nehmen keine hoheitlichen Funktionen wahr.
Einzelfallbewertung
Ob eine Lizenzierung erforderlich ist, wird je Nutzung einzeln geprüft. Es werden keine pauschalen Behauptungen aufgestellt.
Bestehende Lizenzen
Lizenzen und Nutzungsgenehmigungen können jederzeit eingereicht werden und werden in die Prüfung einbezogen.
Rechtliche Bewertung
Rechtliche Bewertungen und rechtliche Maßnahmen obliegen dem Rechteinhaber beziehungsweise unabhängigen spezialisierten Rechtsanwälten. Kann ein Sachverhalt nicht geklärt werden, kann der Vorgang zur rechtlichen Prüfung übergeben werden.
Mandat & Autorisierung
Wir handeln nur im Rahmen des erteilten Mandats und der Autorisierung des jeweiligen Rechteinhabers.
Häufige Fragen.
Wer ist Schloss Rights Management?
Ein Dienstleistungsunternehmen für Musikrechte. Wir unterstützen Rechteinhaber bei der Identifikation, Dokumentation und Lizenzierung gewerblicher Musiknutzungen auf digitalen Plattformen. Wir sind keine Kanzlei, keine Behörde und kein Inkassounternehmen.
Ist jede gewerbliche Nutzung von Musik auf sozialen Plattformen unzulässig?
Nein. Ob eine Nutzung lizenzpflichtig ist, hängt von der konkreten Plattform, der Art der Nutzung, den betroffenen Rechten, bestehenden Lizenzen und den Umständen des Einzelfalls ab. Jeder Sachverhalt wird einzeln geprüft.
Ich habe von SRM eine Nachricht zu einer Musiknutzung erhalten. Heißt das, ich habe etwas falsch gemacht?
Nein. Unsere Kontaktaufnahme stellt für sich genommen keine Feststellung einer Rechtsverletzung dar. Sie erfolgt auf Grundlage einer konkret dokumentierten Musiknutzung, deren Lizenzstatus geprüft wird. Reichen Sie bestehende Lizenzen oder Berechtigungen bitte mit Angabe des Aktenzeichens ein; wir empfehlen zudem, innerhalb der genannten Frist auf das Schreiben zu reagieren.
Wie kann ich eine bestehende Lizenz nachweisen?
Über das Kontaktformular im Bereich „Sie wurden von uns kontaktiert?“ oder per E-Mail, unter Angabe des Aktenzeichens aus unserem Schreiben. Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
Was passiert, wenn eine Nutzung nicht lizenziert ist?
Soweit wir vom Rechteinhaber autorisiert sind, können wir eine außergerichtliche Nachlizenzierung der dokumentierten Nutzung anbieten. Kann der Sachverhalt im Rahmen des Lizenzmanagements nicht abschließend geklärt werden, kann der dokumentierte Vorgang an den Rechteinhaber oder eine beauftragte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zur rechtlichen Prüfung übergeben werden. Die Entscheidung über rechtliche Maßnahmen obliegt dem Rechteinhaber beziehungsweise der Kanzlei.
Wie arbeitet Schloss Rights Management mit Rechteinhabern zusammen?
Im Rahmen eines individuellen Mandats: Identifikation, Prüfung, Dokumentation und Lizenzierung relevanter gewerblicher Nutzungen, inklusive Fall- und Zahlungsmanagement sowie Reporting. Die Vergütung kann leistungsorientiert an realisierte Lizenzierungserlöse gekoppelt sein.
Garantiert SRM Erlöse oder Durchsetzungserfolge?
Nein. Ob sich eine Lizenzierung realisieren lässt, hängt vom Einzelfall ab. Wir treffen keine Zusagen über Erlöse oder Ergebnisse.
Leitet Schloss Rights Management rechtliche Schritte?
Nein. Schloss Rights Management ist kein Rechtsdienstleistungsunternehmen. Wir verwalten Rechte, Lizenzierung, Dokumentation und Kommunikation im Rahmen unseres Auftrags. Kann ein Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden, kann der dokumentierte Vorgang an den Rechteinhaber oder eine beauftragte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zur rechtlichen Prüfung übergeben werden. Die Entscheidung über rechtliche Maßnahmen obliegt dem Rechteinhaber beziehungsweise der Kanzlei.
Sprechen Sie mit uns.
Ob Mandat als Rechteinhaber oder Rückfrage zu einer konkreten Musiknutzung – beschreiben Sie Ihr Anliegen. Wir melden uns.
Schloss Rights Management, Werderstraße 135, 19055 Schwerin